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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 22 R 957/06   

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https://dejure.org/2010,119313
LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 22 R 957/06 (https://dejure.org/2010,119313)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2010 - L 22 R 957/06 (https://dejure.org/2010,119313)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - L 22 R 957/06 (https://dejure.org/2010,119313)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 22 R 957/06
    Wird davon ausgegangen, dass bei uneingeschränktem Gehvermögen 500 m in einer Gehzeit von 7, 5 Minuten zurückgelegt werden können (so jedenfalls BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90, abgedruckt in SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10), können in 3 Minuten ca. 200 m bewältigt werden.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 56; BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10) gehört zur Erwerbsfähigkeit auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen, denn eine Tätigkeit zum Zwecke des Gelderwerbs ist regelmäßig nur außerhalb der Wohnung möglich.

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 22 R 957/06
    Bei der Vergütungsgruppe VIII handelt es sich um eine Gehaltsgruppe der Angelernten, in die Facharbeiter verwiesen werden können (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 22 R 957/06
    Es lagen deswegen nur vorübergehende Tätigkeiten vor, die somit nicht den maßgeblichen, auf Dauer ausgerichteten Beruf darstellen (vgl. speziell zu Beschäftigungen im Rahmen von ABM: BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130).
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89

    Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 22 R 957/06
    Nach dem vom BSG zur Bestimmung der Wertigkeit eines Berufes entwickelten Mehrstufenschemas werden die Angestelltenberufe in fünf Gruppen eingeteilt, nämlich die mit dem Leitberuf der unausgebildeten Angestellten, der Angestellten mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren, der Angestellten mit einer längeren Ausbildung, der Angestellten, für die über eine längere, durchschnittlich dreijährige Ausbildung hinaus zusätzliche Zugangsvoraussetzungen wie etwa die Ablegung einer Meisterprüfung, der erfolgreiche Besuch einer Fachschule oder das abgeschlossene Studium an einer Fachhochschule oder wissenschaftlichen Hochschule erforderlich sind, sowie der Angestellten, die mit ihrem Bruttoarbeitsentgelt oberhalb oder in der Nähe unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1).
  • BSG, 21.02.1989 - 5 RJ 61/88

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 22 R 957/06
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 56; BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10) gehört zur Erwerbsfähigkeit auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen, denn eine Tätigkeit zum Zwecke des Gelderwerbs ist regelmäßig nur außerhalb der Wohnung möglich.
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